Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle mit uns geschlossenen Verträge.
2) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir trotz entgegenstehender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
3) Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
II. Verbraucherschlichtung
Die Fischquelle Frost OHG ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an einer Streitschlichtung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teilzunehmen.
III. Angebote, Bestellungen
1) Unsere Angebote sind unverbindlich.
2) Bestellungen des Käufers gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie bestätigt haben. Spätestens unsere Lieferung und/oder Rechnungsstellung gilt als Annahme der Bestellung.
IV. Preise, Gewichte
1) Unsere Preise ergeben sich aus den Angebotsunterlagen.
2) Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer im angebotenen Kaufpreis enthalten. Ist der Käufer Unternehmer, geben wir mit unserem Angebot lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2) Wenn zwischen Vertragsabschluß und Lieferung sich öffentliche Abgaben wie Zölle erhöhen bzw. neue anfallen, sind wir gegenüber Verbrauchern berechtigt, diese auf den vereinbarten Kaufpreis umzulegen und diesen entsprechend zu erhöhen falls zwischen Bestellung und Lieferung mehr als 4 Monate liegen. Ist der Käufer Unternehmer, gilt, soweit sich öffentliche Abgaben wie Zölle erhöhen bzw. neue anfallen, der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.
3) Maßgebend für unsere Kaufpreisberechnung ist das beim ersten Versandort festgestellte Gewicht. Der Käufer hat den sich aus der Eigenart der Produktes herrührenden Gewichtsschwund zu tragen.
4) Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
V. Kennzeichnung
Falls nicht anders vereinbart wird das Produkt nicht als für den Endverbraucher abgepackt und ausgezeichnet verkauft.
VI. Versand, Lieferung
1) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.
2) Falls aufgrund von kurzfristig eintretenden Lieferengpässen die Bestellung nicht vollständig erfüllt werden kann ist der Verkäufer zur Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.
3) Liefer- oder Abladezeiten werden unverbindlich mitgeteilt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4) Der Beginn der Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung von vorrangigen Käuferpflichten voraus, die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5) Vom Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht zu vertretende Lieferhemmnisse-/ausfälle entbinden den Verkäufer von vereinbarten Liefer- oder Abladezeiten. Das Gleiche gilt, wenn der Käufer seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. In diesen Fällen ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ohne dass dem Käufer Schadensersatz- und/oder sonstige Ansprüche zustehen.
6) Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 2 Wochen überschritten so ist der Käufer berechtigt nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
VII. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
Ist der Käufer Unternehmer, so ist er verpflichtet, die Ware nach Stückzahl, Gewichten und Verpackung zu untersuchen und etwaige Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen; und mindestens stichprobenweise eine Qualitätskontrolle vorzunehmen, wobei gefrorene Ware mindestens stichprobenweise aufzutauen ist.
VIII. Haftung
1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten, d.h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
2) Die Haftung im Falle des Lieferverzugs ist jedoch für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes begrenzt. Die Haftung im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden beschränkt.
3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eine Mangels ab Übergabe der Sache.
4) Soweit eine Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
IX. Eigentumsvorbehalt gegenüber Verbrauchern
1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2) Bei Zugriffen Dritter in Form von Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen auf unsere Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind.
X. Eigentumsvorbehalt gegenüber Unternehmern
1) Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der Käufer unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
2) Der Käufer kann die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes verkaufen. Bei einem Verkauf an Kaufleute und Personen des öffentlichen Rechts gilt zusätzlich Folgendes:
3) Für das Recht des Käufers, die von uns gelieferte Ware zu verarbeiten, gilt vorstehende Ziffer 2 entsprechend. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Käufer erfolgt unentgeltlich ausschließlich für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB.
4) Werden unsere Vorbehaltswaren mit noch in Fremdeigentum stehenden Waren untrennbar vermischt oder verarbeitet, so erwerben wir im Umfange des Verhältnisses des Wertes der gelieferten Waren zu den anderen vermischten Waren Miteigentum an den neuen Sachen oder dem vermischten Bestand , dies jeweils einschließlich Umsatzsteuer.
5) Waren, an denen wir gemäß vorstehenden Ziffern 3) und 4) Eigentum oder Miteigentum erwerben, gelten ebenso wie die von uns gemäß vorstehenden Ziffer 1 unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen.
6) Der Käufer tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Käufer vereinbarten Kaufpreises ab, die aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware erwachsen, unabhängig davon , ob die gelieferten Waren ohne oder nach Bearbeitung weiter verkauft werden.
7) Soweit unsere Forderungen insgesamt durch die vorstehend erklärten Abtretungen zu mehr als 110 % zweifelsfrei gesichert sind, wird der Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach unserer Auswahl freigegeben.
8) Der Käufer ist ermächtigt, die Außenstände aus Weiterveräußerung der Ware einzuziehen. Die Befugnis, die Forderungen selbst einzubeziehen, bleibt für uns unberührt. Darüber hinaus können wir die Einziehungsermächtigung des Käufers widerrufen, wenn er mit der Erfüllung seiner Pflichten uns gegenüber und insbesondere mit seinen Zahlungen in Verzug gerät oder sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit zweifelhaft erscheinen lassen. Entfällt die Einziehungsermächtigung oder wird sie von uns widerrufen, hat uns der Käufer auf unser Verlangen unverzüglich die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
9) Dem Käufer ist nicht gestattet die gelieferten Waren zu verpfänden und zur Sicherung zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter in Form von Pfändung, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen auf unsere Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Die Kosten einer Intervention trägt der Käufer.
10) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Käufer verpflichtet, uns auf erstes Anfordern bei ihm noch befindliche Vorbehaltsware herauszugeben und etwaige gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche wegen der Vorbehaltsware an uns abzutreten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie in der Zurücknahme als auch in der Pfändung von Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
XI. Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
XII. Schlussbestimmungen
1) Soweit sich aus diesem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervorschriften Stuttgart. Gerichts- und Verfahrenssprache ist deutsch.
2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder anderslautende Bedingungen gelten nicht, es sei denn, wir haben Ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere ABG gelten auch dann, wenn wir die Leistung an den Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder anderslautender Bedingungen vorbehaltslos erbringen.
4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen sollen die Parteien vielmehr eine rechtlich zulässige und wirksame Bestimmung setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
Pleidelsheim im Januar 2021